Sicherheitsstufe 3

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Liebe Kinder, liebe Eltern!

Die Regierung hat für Tirol ab Montag die Sicherheitsstufe 3 in den Schulen angeordnet.
Die genauen Infos zur Sicherheitsstufe finden Sie hier:

Sicherheitsstufe 3: hohes oder sehr hohes Risiko

Testungen

Für geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler besteht keine Testpflicht. Alle ungeimpften Schüler/innen werden daher verpflichtend dreimal wöchentlich getestet (zweimal mittels anterio-nasalem Antigen-Schnelltest, einmal mittels PCR-Test). Externe Zertifikate von befugten Stellen werden anerkannt.

Mund-Nasen-Schutz (MNS)

Schüler/innen sowie das Lehr- und Verwaltungspersonal haben außerhalb der Klassen- und Gruppenräume einen MNS zu tragen. Es soll ein richtiger MNS getragen werden, bitte keine Schals mehr verwenden!

Gespräche mit Erziehungsberechtigten (auch im Rahmen von Elternsprechtagen)

Elternsprechtage sind digital durchzuführen. Auch einzelne Gespräche mit Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sind möglichst digital durchzuführen. Wenn im Einzelfall ein Gespräch in Präsenz unbedingt erforderlich ist, kann dieses im Ausnahmefall auch in Präsenz stattfinden, die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten haben hierfür einen 3-G-Nachweis zu erbringen und während des gesamten Aufenthaltes in der Schule einen MNS zu tragen.

Ein- und mehrtägige Schulveranstaltungen sowie schulbezogene Veranstaltungen

Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen sind in der Risikostufe 3 nicht mehr erlaubt. Bereits anberaumte Schulveranstaltungen oder schulbezogene Veranstaltungen sind abzusagen. Als „schulfremd“ gelten alle Personen mit Ausnahme von Schülerinnen und Schülern, Lehr- und Verwaltungspersonal, Freizeitpädagoginnen und Freizeitpädagogen, psychosozialem und unterstützendem Personal (wie z.B. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, Jugend- und Lehrlingscoaches, Pflegepersonal, Sprachhelferinnen und Sprachhelfer, Schul- oder Standortassistenzen, Berufsausbildungsassistenzen, Trainerinnen und Trainer an Schulen für Leistungssport, Sprachassistenzen) sowie Lehrbeauftragten und Studierenden der Lehramtsstudien im Rahmen des praxisschulmäßigen Unterrichts.

Unterrichtsangebote von und Kooperationen mit außerschulischen Einrichtungen und Personen

Unterrichtsangebote außerschulischer Einrichtungen oder externe Kooperationen sind untersagt. Der Einsatz von psychosozialem und unterstützendem Personal ist zulässig.

Bewegung und Sport:
Ab Risikostufe 2 und 3 findet Bewegung und Sport nach Möglichkeit immer im Freien statt. Wenn diese Möglichkeit nicht besteht, findet der Unterricht unter Einhaltung eines Sicherheitsabstandes von einem Meter in geschlossenen Räumen statt. Dieser Sicherheitsabstand darf kurzfristig bei sportarttypischen Unterschreitungen des Mindestabstands im Rahmen der Sportausübung und bei erforderlichen Sicherungs- und Hilfeleistungen unterschritten werden.

Musikerziehung
Ab Risikostufe 3 hat das Singen, wenn möglich, und das Musizieren mit Blasinstrumenten ausschließlich im Freien stattzufinden

Unverbindliche Übungen und Freigegenstände

Unverbindliche Übungen und Freigegenstände finden in allen Risikostufen statt. Ob die unverbindlichen Übungen Chorgesang und Bewegung und Sport durchgeführt werden dürfen, kläre ich noch ab.